Lohnsteuerabzugsmerkmale [ELStAM] - Eintragung von Kindern

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich wird die Änderung der melderechtlichen Daten von Kindern bei Geburt, Adoption, Tod, Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland nach wie vor von den Meldebehörden vorgenommen. Die Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der ELStAM erfolgt automatisch.

In nachfolgenden Ausnahmefällen muss die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages in den ELStAM immer beim Finanzamt beantragt werden:

  • Kinder unter 18, die mit Hauptwohnsitz nicht in derselben Gemeinde gemeldet sind wie der Elternteil,
     
  • Kinder unter 18 Jahren, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben,
     
  • Kinder über 18, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
  • für einen Beruf ausgebildet werden oder
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und u.a. der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes befunden haben oder
  • die eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können oder
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, einen europäischen/ entwicklungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen Dienst im Ausland leisten,
     
  • Kinder über 25, wenn sie nicht selbst für sich sorgen können, weil sie körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und die Behinderung schon vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist,
     
  • bei Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtung - Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Kinderfreibetrages, wenn der Antragsteller seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nachkam, der andere Elternteil jedoch nicht.

Kosten

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Fristen

Für das laufende Kalenderjahr bis zum 30. November.

Formulare

Den Vordruck zur Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) (Lohnsteuerermäßigung) finden Sie hier:

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.12.2018