Naturschutzwarte
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Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.
Volltext
Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
gemäß gesetzlicher Bestimmungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Bestellung zum Naturschutzwart
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Fristen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Ansprechpunkt
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Bemerkungen
keine
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD44@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen