Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

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Das Einrichten eines mobilen Halteverbots für Ihren Umzug muss genehmigt werden.

Volltext

Für Ihren Umzug müssen Sie die Einrichtung eines mobilen Halteverbotes beantragen.

Die erforderlichen Halteverbotszeichen mit den entsprechenden Zusatzzeichen müssen vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Details zur Einrichtung der Halteverbotszone und zur Beschilderung werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.    

Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1 StVO

Urheber

eGo M-V

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle

  • Ämter
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Kreisfreie Städte

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner: