Persönliche Arbeitsuchendmeldung

Allgemeine Informationen

Sie müssen sich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden. Dies dient dazu, eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicher zu stellen und erhöht Ihre Chancen, gar nicht erst arbeitslos zu werden.

Wenn Sie erst später erfahren, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich innerhalb der nächsten drei Tage arbeitssuchend melden. Zur Fristwahrung können Sie auch die kostenlose Hotline 0800 4 5555 00 oder den eService der Bundesagentur für Arbeit (siehe untenstehenden Link) nutzen.

Sie erhalten dann von Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort einen Beratungstermin. Ihre telefonisch oder online übermittelte Mitteilung wird erst wirksam, wenn Sie diesen Termin wahrnehmen. Damit vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Hinweis: Wenn Sie sich bereits vor Ort, telefonisch oder schriftlich arbeitsuchend gemeldet haben – bitte melden Sie sich nicht zusätzlich online arbeitsuchend.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Voraussetzungen

Arbeitssuchend können Sie sich melden, wenn Sie Kenntnis von der Kündigung erhalten haben, Ihr befristetes Arbeitsverhältnis oder Ihr außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet.

Damit Sie keine Fristen versäumen, können Sie die Agentur für Arbeit telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4555500 (der Anruf ist für Sie kostenfrei) kontaktieren oder sich online arbeitsuchend melden.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter:

Verfahrensablauf

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit entsprechend den unter Voraussetzung genannten Kriterien kontaktieren. Das weitere Verfahren wird Ihnen anlässlich dieser Meldung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erläutert.

Bearbeitungsdauer

Bei einem Termin in der Agentur für Arbeit  wird die Arbeitsuchendmeldung in Ihrer Gegenwart bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet online einen Formulardienst an, mit dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Arbeitssuchendmeldung online auszufüllen:

Hinweise

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile beachten Sie bitte den Hinweis Ihres Arbeitgebers, wonach Sie sich frühzeitig arbeitsuchend melden müssen.

Zuständige Stelle

Bitte melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Informationen zur Zuständigkeit erfahren Sie über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 oder der Dienststellensuche im Internet:

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Referat 500

Fachlich freigegeben am

05.04.2019

Teaser

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