Pflegeeinrichtungen
Volltext
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Sachverhaltsdarstellung
Voraussetzungen
Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).
Zuständige Stellen und Formulare
Pflegestützpunkte des Landkreises Vorpommern-Rügen
Marienstraße 1
18437 Stralsund, Hansestadt
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Gänsestraße 2
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefax: 03831 357-444529
Telefon: 03831 115
E-Mail:
pflegestuetzpunktStralsund@lk-vr.de
E-Mail:
pflegestuetzpunktBGN@lk-vr.de
E-Mail:
pflegestuetzpunktRDG@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.