Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
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Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Danach sind für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen.
Volltext
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Danach sind für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten die Prostituierten umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote.
Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann dieser auch als Aliasbescheinigung erfolgen. Der Nachweis über die Anmeldung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbild (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis der Berechtigung zur Beschäftigung bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit
- aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder, falls Sie keinen festen Wohnsitz haben, den Nachweis über eine Zustellanschrift (Link zum Download des Formulars)
- sollte Anmeldung nicht mit gesundheitlicher Beratung zusammen erfolgen: Bescheinigung über durchgeführte gesundheitliche Beratung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.
Verfahrensablauf
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vor, die regelmäßig wiederholt werden müssen. Prostituierte erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes diese Aufgaben wahr. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich.
Bearbeitungsdauer
Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung wird innerhalb von fünf Werktagen eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Beratung im Rahmen der Anmeldung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher genutzt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Anmeldungen finden im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) statt.
Ansprechpunkt
Ansprechpunkt im LAGuS ist der Fachbereich Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI) an dem von Ihnen gewünschten Ort (Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg).
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung / Verkehrssicherung
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FG31.10@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI)
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Mobil: +49 171 1762120
Telefon: +49 381 331-59131
E-Mail:
prosabi@lagus.mv-regierung.de
Mo. 13:00 – 15:00 Uhr
Di. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr. 10:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
- Rothe