Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Änderungen mitteilen

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Melden Sie als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler die Änderung beitragsrelevanter Sachverhalte für den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich. Dies kann zum Beispiel die Anzahl der Kraftfahrzeuge oder der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sein.

Volltext

Als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen.

Die Änderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen teilen Sie bitte über das Änderungsformular mit. Änderungsmitteilungen zu der Anzahl der Beschäftigten oder der gewählten Zählweise müssen einmal jährlich bis zum 31. März eines Jahres erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsformular
  • Nur bei einer Minderung:
    • Nachweis über die Minderung von Kraftfahrzeugen, Hotel-/Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber von Betriebsstätten, von nicht privat genutzten Kraftfahrzeugen, welche auf Sie zugelassen sind, Inhaber von Hotel-/Gästezimmern oder von vermieteten Ferienwohnungen.
  • Es existiert bereits ein Rundfunkbeitragskonto.

Verfahrensablauf

Sie können beitragsrelevante Erhöhungen schriftlich per Post oder telefonisch dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen. Beitragsrelevante Minderungen müssen Sie schriftlich per Post mit Nachweisen melden.

Schriftlich per Post:

  • Sie öffnen das PDF-Änderungsformular, füllen es aus, drucken es aus und unterschreiben es.
  • Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice.
  • Bei beitragsrelevante Minderungen fügen Sie zusätzlich die entsprechenden Nachweise bei.

Telefonisch:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


50656 Köln, Stadt

Telefon: +49 1806 999-55510 (Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Telefax: +49 1806 999-55501 (Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

Webseite: Homepage ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Öffnungszeiten:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr

Di. 07:00 - 19:00 Uhr

Mi. 07:00 - 19:00 Uhr

Do. 07:00 - 19:00 Uhr

Fr. 07:00 - 19:00 Uhr