Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

Allgemeine Informationen

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.

Diese Regelung gilt für

  • Familien
  • Wohngemeinschaften
  • unverheiratete Paare.

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.

Hinweis: Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Rechtsgrundlagen

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Kosten

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: EUR 17,50 monatlich
  • jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich
  • ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Fristen

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Hinweise

Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 9995-0100

Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 9995-0888*
Fax: +49 185 9995-0105*

Service-Telefonzeiten:
Mo 7:00 - 19:00 Uhr
Di 7:00 - 19:00 Uhr
Mi 7:00 - 19:00 Uhr
Do 7:00 - 19:00 Uhr
Fr 7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Ansprechpunkt

Fachlich freigegeben durch

SWR