Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen

Teaser

Wenn Sie zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind und ziehen um, Ihre Bankverbindung, Ihre Zahlungsweise oder Ihr Name ändert sich. Dann können Sie Ihre Änderungen mitteilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Volltext

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 RBStV  i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV

Erforderliche Unterlagen

Änderungsformular

Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Änderung: gebührenfrei

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:

  • gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von 3 Monaten 55,08 Euro
  • vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für 3 Monate 55,08 Euro
  • halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für 6 Monate 110,16 Euro
  • jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für 12 Monate 220,32 Euro.

Verfahrensablauf

Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.

Online:

  • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
  • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode "BF01" ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

Postalisch:

  • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular „Änderung zum Rundfunkbeitragskonto“ auf.
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.  

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


50656 Köln, Stadt

Telefon: +49 1806 999-55510 (Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Telefax: +49 1806 999-55501 (Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

Webseite: Homepage ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Webseite: Kontakt

Öffnungszeiten:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr

Di. 07:00 - 19:00 Uhr

Mi. 07:00 - 19:00 Uhr

Do. 07:00 - 19:00 Uhr

Fr. 07:00 - 19:00 Uhr