Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
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Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt nach § 11 Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Volltext
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt nach § 11 Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis,
- Angaben zu betroffenen Tieren,
- verantwortliche Personen,
- Vorrichtungen und Stoffe, die Anwendung finden sollen
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde.
Voraussetzungen
- die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
- Angabe der Art der betroffenen Tiere
- Angaben über die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Gemäß Ziffer 1.6.6 der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V fällt für die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00 bis 500,00 an.
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Bearbeitungsdauer
Gemäß § 11 Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG) beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Monate ab Eingang des Antrags.
Fristen
Gemäß § 11 Absatz 5 Tierschutzgesetz (TierSchG) beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Monate ab Eingang des Antrags.
Formulare
Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der zuständigen Behörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
das Veterinäramt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Zuständige Stellen und Formulare
Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Knieperdamm 3
18435 Stralsund, Hansestadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.