Schornsteinfegerangelegenheiten regeln

Teaser

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes? Dann sind Sie dazu verpflichtet, eine regelmäßige Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen durch einen Schornsteinfeger zu veranlassen.

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V