Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

Teaser

Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Sperrmüll in den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben.

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
  • Abfallgebühren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.12.2021

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefax: 03831 27882-90

E-Mail: eigenbetrieb@awi-vr.de
Webseite: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Abfallwirtschaft/

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner:
Weitere Formulare: