Sperrmüll Entsorgung
Volltext
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören unter anderem Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).
Weiterführende Informationen
Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen
Fachlich freigegeben durch
LM, Referat 460
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpunkt
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Expressabfuhr
In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Expressabfuhr durchführen zu lassen. Die Abholung des Sperrmülls wird dann 48 Stunden nach erfolgter Auftragserfassung durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises durchgeführt. Die Gebühr für die Expressabfuhr beträgt 106,13 Euro. Die Terminbestätigung erfolgt bei der kostenpflichtigen Expressabfuhr telefonisch oder per E-Mail.
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Diese Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen:
- Abfälle, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung in den Restabfallbehälter passen
- Altreifen, Grünabfälle, Bauschutt
- gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
- Altpapier
- Baustellenabfälle oder Renovierungsabfälle, also mit Gebäuden verbundene Teile wie z. B. Fenster, Türen, Bauholz, Wasch- und Toilettenbecken, Laminat, Wand- und Deckenverkleidung, Parkett und Fußbodenleisten, Duschwände
- Säcke jeglicher Art und Farbe
Zuständige Stellen und Formulare
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 27882-08
Telefon: 03831 27882-09
Telefax: 03831 27882-90
E-Mail:
martin.knull@awi-vr.de
E-Mail:
sandra.lehmann@awi-vr.de
Webseite:
Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 27882-08
Telefon: 03831 27882-09
Telefax: 03831 27882-90
E-Mail:
martin.knull@awi-vr.de
E-Mail:
sandra.lehmann@awi-vr.de
Webseite:
Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.