Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Volltext
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Genossenschaftsregisterauszug
Handelsregisterauszug
Nachweis über Schulung
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
Arbeitsvertrag
Kopie des Stellvertretungsvertrages
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Zuständige Stellen und Formulare
Bürgerinformation
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Bandlow
Zimmernummer: 104Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-300
E-Mail: steffi.bandlow@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Busch
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: Jenny.Busch@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Rühling
Zimmernummer: 204Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-128
E-Mail: daniel.ruehling@amt-barth.de
Webseite: https://www.amt-barth.de - Frau Schneider
Zimmernummer: 119Telefon: 038231 37-164
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: uta.schneider@amt-barth.de - Frau Zillmann
Zimmernummer: 211Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-300
Webseite: Amt Barth
E-Mail: monika.zillmann@amt-barth.de