Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Volltext
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Friedrich-Engels-Str. 47
19061
Telefon: +49 385 588-59969
Webseite:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat Soziale Entschädigung
Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit