Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Volltext

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V

Fachlich freigegeben am

09.09.2021

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung

Friedrich-Engels-Str. 47
19061

Telefon: +49 385 588-59969

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat Soziale Entschädigung

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 – 12:00 Uhr

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr

Mi. keine Sprechzeit

Do. 09:00 – 12:00 Uhr

Fr. keine Sprechzeit