Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Volltext
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II geleistet.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Versorgungsamt Schwerin. Dort werden Anträge und Verfahren zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachbereich LAGuS 4030 - Soziales Entschädigungsrecht
Friedrich-Engels-Str. 47
19061
Telefon: 0385 3991118
E-Mail:
soziales.entschaedigungsrecht@lagus.mv-regierung.de
- Seifert
Telefon: +49 385 3991-160
Telefon: +49 385 3991-160
E-Mail: andre.seifert@lagus.mv-regierung.de