Studienbeitrag bezahlen
Volltext
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einzelne Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden, indem sie allgemeine Studiengebühren beziehungsweise Studienbeiträge erheben. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit von den Studierenden an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren erhoben.
Für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen können die Hochschulen angemessene Gebühren, Beiträge oder Entgelte erheben. Ob und in welcher Höhe diese erhoben werden, erfragen Sie bei der jeweiligen Hochschule.
Für die Studierendenschaften der Hochschulen und für die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern werden Studierendenbeiträge erhoben. Die Höhe des Beiträge ("Semesterbeitrag") werden in den jeweiligen Beitragsordnungen geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
Hochschule für Musik und Theater Rostock
Beim St.-Katharinenstift 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Telefon: 0381 5108-0
Webseite:
https://www.hmt-rostock.de/
Hochschule Neubrandenburg
Brodaer Straße 2
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Telefon: +49 395 5693-0
Webseite:
Hochschule Neubrandenburg
Hochschule Stralsund
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund, Hansestadt
Telefon: +49 3831 455
Webseite:
Hochschule Stralsund
Hochschule Wismar
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar, Hansestadt
Telefon: +49 3841 753-0
Webseite:
Hochschule Wismar
Universität Greifswald
Domstraße 11
17489
Telefon: +49 3834 420-0
Webseite:
Universität Greifswald
Universität Rostock
Universitätsplatz 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Telefon: +49 381 498-1000
E-Mail:
pressestelle@uni-rostock.de
Webseite:
Universität Rostock