Unterstützung im Arbeitsleben für gesetzlich Unfallversicherte
Allgemeine Informationen
Nehmen Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder am Arbeitsleben teil, erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zu diesen Leistungen zählen:
- Förderung der behinderten gerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes für den Wiedereinstieg
- Unterstützung / Assistenz bei der Beschäftigung
- Weiterqualifizierungsmaßnahmen - betrieblich und überbetrieblich
- Bezuschussung der Arbeitgeber
- Beschäftigung in Behindertenwerkstätten oder ähnlicher ausgewiesener Einrichtungen
- Ermöglichung der weiteren Schulausbildung und Ausbildung, z. B. nach Schulunfällen
- Ausgleichszahlungen falls angestrebte Qualifizierungen nicht mehr möglich sind.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsträger, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Leistungen sind nur möglich, wenn sie die beruflichen Folgen des Versicherungsfalls ausgleichen
- der Umfang der Leistungen liegt im Ermessen des Unfallversicherungsträgers
Verfahrensablauf
- Berufshelfer oder Rehamanager des Unfallversicherungsträgers beraten die Versicherten nach dem Unfall
- Der Unfallversicherungsträger führt Gespräche mit Unternehmen, Arbeitsämtern und anderen Einrichtungen.
Weiterführende Informationen
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte abzusichern.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Teaser
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Rückkehr ins Arbeitsleben, beziehungsweise an den Arbeitsplatz.