Unterstützung im Arbeitsleben für gesetzlich Unfallversicherte

Allgemeine Informationen

Nehmen Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder am Arbeitsleben teil, erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Zu diesen Leistungen zählen:

  • Förderung der behinderten gerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes für den Wiedereinstieg
  • Unterstützung / Assistenz bei der Beschäftigung
  • Weiterqualifizierungsmaßnahmen - betrieblich und überbetrieblich
  • Bezuschussung der Arbeitgeber
  • Beschäftigung in Behindertenwerkstätten oder ähnlicher ausgewiesener Einrichtungen
  • Ermöglichung der weiteren Schulausbildung und Ausbildung, z. B. nach Schulunfällen
  • Ausgleichszahlungen falls angestrebte Qualifizierungen nicht mehr möglich sind.

 

Unfallversicherungsträger sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsträger, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

  • Leistungen sind nur möglich, wenn sie die beruflichen Folgen des Versicherungsfalls ausgleichen 
  • der Umfang der Leistungen liegt im Ermessen des Unfallversicherungsträgers

Verfahrensablauf

  • Berufshelfer oder Rehamanager des Unfallversicherungsträgers beraten die Versicherten nach dem Unfall 
  • Der Unfallversicherungsträger führt Gespräche mit Unternehmen, Arbeitsämtern und anderen Einrichtungen.

Weiterführende Informationen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte abzusichern.  

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Teaser

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Rückkehr ins Arbeitsleben, beziehungsweise an den Arbeitsplatz.