Verlängerung des Touristenfischereischeins beantragen
Volltext
Im Regelfall wird ein Fischereischein nur erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt worden ist.
Personen die keinen Fischereischein (mit Prüfung) besitzen, aber trotzdem angeln wollen, können in M-V eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein erteilt wird. Eine entsprechende Broschüre zu den wesentlichen Fragen des Fischerei- und Tierschutzrechts wird mit dem Schein ausgehändigt.
Der erste Originalschein kann in dem jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft für einen Zeitraum bis zu jeweils 28 Tage verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
Der schriftliche Antrag ist bei den zuständigen Behörden erhältlich oder kann auch auf der Website der Oberen Fischereibehörde heruntergeladen werden.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer).
Eine Erklärung des Antragstellers, dass er die für die Fischereiausübung erforderlichen Kenntnisse anhand der erhaltenen Broschüre "Der zeitlich berfristete Fischereischein in M-V" erwirbt (Antragsformular), ist abzugeben.
Eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), ist abzugeben.
Eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der o.g. Vorschriften durchgeführt worden ist (Antragsformular), ist abzugeben.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr für die Verlängerung: EUR 13,00
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Tage
- bei persönlichem Erscheinen: sofort
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeines
Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeines
Hinweise (Besonderheiten)
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V).
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Örtliche Ordnungsbehörden (Ämter und amtsfreie Gemeinden), diese Behörden können weitere Stellen (Kurverwaltungen, Fremdenverkehrsvereine, Angelserviceläden etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.
Zuständige Stellen und Formulare
Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Haß
Zimmernummer: 321Telefon: 038231 37-168
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: av@amt-barth.de