Verwaltungsleistung als Einheitlicher Ansprechpartner der IHK
Volltext
Wenn Sie als Unternehmer/-in bzw. Unternehmensgründer/in oder als Freiberufler/-in aus allen den Bereichen der Wirtschaft Hilfe bei Behördengängen benötigen, weil Sie z. B. ein mitunter aufwändiges und kompliziertes Verfahren wie die Gründung einer Niederlassung anstreben, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine einheitliche Stelle wie beispielsweise einen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" zu wenden. Einheitliche Stellen stellen Ihnen bedarfsgerecht die nötigen Antragsformulare bereit, versorgen Sie mit Informationen über die jeweiligen Verwaltungsverfahren, prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie den zuständigen Behörden zu. Der Service richtet sich an Interessenten aus Deutschland aber auch insbesondere an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen aus den Mitgliedstaaten.
Zuständige Stellen und Formulare
Einheitlicher Ansprechpartner
Telefon: 0381 338-115
- Frau Wegner
Einheitlicher Ansprechpartner
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617
E-Mail:
info@rostock.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk.de/rostock/
Montag 07:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617
E-Mail:
info@rostock.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk.de/rostock/
Montag 07:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr