Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)

Volltext

U-Untersuchungen

Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

U- Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Wurden die U-Untersuchungen U3 bis U 9 nicht in Anspruch genommen, erhalten die Personensorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle).

Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an der U-Untersuchung innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen teil, so meldet die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt unter Bezeichnung der nicht durchgeführten Untersuchung die entsprechenden Daten.

Kinder- und Jugendärztliche Beratungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gemäß § 15 b ÖGDG M-V

  • Beratung über Förder-, Hilfe- und Therapiemaßnahmen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Koordinierung der Maßnahmen bei Vorliegen von Fehlentwicklungen und Gesundheitsstörungen
  • Angebot der aufsuchenden Hilfe zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
  • Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden.

Jugendgesundheitsuntersuchung J 1

Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere wird auch beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Darüber hinaus sind individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Über die hierdurch vermittelte gesundheitliche Gefährdung ist der Jugendliche frühzeitig aufzuklären.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle) wirkt auf eine vermehrte Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchungen hin, in dem es die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich über die Jugendgesundheitsuntersuchung informiert und anregt, das Kind daran teilnehmen zu lassen. Dabei soll auch über die altersentsprechenden Impfangebote informiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständige Stelle

Ihr behandelnder Kinderarzt

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Fachgebiet 33.20 - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: service@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

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