Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Volltext
Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.
Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise
- wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
- welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
- ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
- welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
- welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.
Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.
Broschüre "Das Betreuungsrecht"
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"Betreuungsrecht"
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Fachlich freigegeben durch
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
In der Betreuungsbehörde ist nicht nur eine Beratung zur Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, sondern auch die Unterschriftsbeglaubigung möglich. Eine Beratung ist zu empfehlen, da in der Vorsorgevollmacht mehrere Paragraphen aus dem BGB aufgeführt sind, über dessen Konsequenzen der Bürger unterrichtet werden sollte.
Eine Terminvereinbarung bei der Betreuungsbehörde an den Sprechtagen ist empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu umgehen.
Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10,00 Euro und muss vor Ort bar bezahlt werden. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 21.20 - Betreuungsbehörde
Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefax: 03831 357-444519
Telefon: 03831 115
E-Mail:
Betreuungsbehoerde@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
- Flyer Vorsorgevollmacht RÜG
- Vorsorgevollmacht
- Flyer Betreuung RDG
- Flyer Betreuung GMN
- Flyer Vorsorgevollmacht RDG
- Flyer Betreuung RÜG
- Flyer Vorsorgevollmacht GMN
- Flyer Betreuung HST
- Flyer Vorsorgevollmacht HST
- Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht (Zusatzblatt)
- Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht