Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
Teaser
Die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen erfolgt durch die Jagdbehörde an den Jagdausübungsberechtigten.
Volltext
Die Ausgabe der Wildmarken und Wildursprungsscheine erfolgt durch die Jagdbehörde an den Jagdausübungsberechtigten.
Jedes Stück Schalenwild, das der Verwertung zugeführt werden soll, ist unmittelbar nach der Erlegung mit einer Wildmarke und einem Wildursprungsschein zu versehen. Die Wildmarke ist in der Brust- oder Bauchwand zu befestigen. Bei Schalenwild, das für die Entsorgung in der Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgesehen ist, erfolgt die Anbringung der Wildmarke am Ohr. Fallwild, das im Jagdbezirk beseitigt wird, muss nicht durch eine Wildmarke gekennzeichnet werden.
Der Wildursprungsschein ist entsprechend auszufüllen. Das Original (weiß) und die erste Durchschrift (grün) verbleiben beim Jagdausübungsberechtigten. Die zweite Durchschrift (gelb) erhält der Abnehmer zusammen mit dem Schalenwild. Die gelbe Durchschrift verbleibt als Begleitpapier beim Schalenwild bis zu dessen Zerlegung.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- keine
- Wenn die Wildursprungsscheine und Wildmarken nicht persönlich durch den Jagdausübungsberechtigten abgeholt werden können, ist einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Voraussetzungen
Sie müssen jagdausübungsberechtigt in einem Revier in Mecklenburg-Vorpommern oder durch den Jagdausübungsberechtigten zur Abholung der Wildmarken und Wildursprungsscheine bevollmächtigt sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- persönlich beim zuständigen Bürgerbüro bzw. bei der zuständigen Jagdbehörde vorstellig werden
- Wildmarken und Wildursprungsscheine können sofort mitgenommen werden
- wenn persönliches Erscheinen nicht möglich sein sollte, kann ein Bevollmächtigter geschickt werden
Bearbeitungsdauer
keine (die Wildmarken und Wildursprungsscheine werden sofort gegen Unterschrift ausgegeben)
Fristen
Das Original und die Durchschriften des Wildursprungsscheines sind bis zum Ende des auf die Erlegung folgenden Jahres aufzubewahren.
Formulare
- OnlineVerfahren möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- wenn persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann ein Bevollmächtigter geschickt werden
schriftlicher Antrag nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte
Ansprechpunkt
zuständige Landkreise oder kreisfreie Städte
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
ordnung@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.