Zweitwohnungssteuer
Volltext
Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen. Die Einzelheiten sind der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde zu entnehmen.
Ausnahmen:
Zweitwohnungen, die eine Eigennutzungsmöglichkeit ausschließen und als Kapitalanlage vorgehalten werden, unterliegen nicht der Zweitwohnungssteuer.
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine vorwiegend benutzte weitere Wohnung unterhalten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) und die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt bzw. Gemeinde
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Zweitwohnungssteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
Verfahrensablauf
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt anzuzeigen. Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Mietaufwandes zu machen. Näheres regelt die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung, die für die Anzeige auch eine bestimmte Frist (häufig beträgt diese eine Woche) bestimmt.
Fristen
siehe Verfahrensablauf
Urheber
II 340 b
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Zuständige Stellen und Formulare
Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Haß
Zimmernummer: 321Telefon: 038231 37-168
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: av@amt-barth.de
Sachgebiet 20.10 / Finanzmanagement und Controlling
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-122
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
matthias.wild@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Wild
Zimmernummer: 101Telefon: 038231 37-122
Telefax: 038231 37-154
Webseite: https://www.amt-barth.de
E-Mail: matthias.wild@amt-barth.de - Frau Wank
Zimmernummer: 230Telefon: 038231 37-184
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: katrin.wank@amt-barth.de - Frau Belz
Zimmernummer: 228Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-138
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: belz@amt-barth.de - Frau Niemoth
Zimmernummer: 229Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-176
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: niemoth@amt-barth.de - Herr Schroth
Zimmernummer: 115Telefon: 038231 37-185
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: christian.schroth@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Schwebel
Zimmernummer: 113Telefon: 038231 37-175
Telefax: 038231 37-154
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: schwebel@amt-barth.de - Frau Schewelies
Zimmernummer: 114Telefon: 038231 37-124
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: nicolle.schewelies@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Heim
Zimmernummer: 111Telefon: 038231 37-141
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: heim@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Theil
Zimmernummer: 110Telefon: 038231 37-142
Telefax: 038231 37-154
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E-Mail: theil@amt-barth.de - Frau Poltermann
Zimmernummer: 112Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-172
E-Mail: marlen.poltermann@amt-barth.de
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