Die Gemeindevertretung Pruchten macht hiermit bekannt, dass entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pruchten und die zugehörige Begründung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
23.10.2020 bis zum 27.11.2020 einschließlich
im Bauamt des Amtes Barth, Teergang 2 in 18356 Barth während der Öffnungszeiten des Rathauses bzw. der Bürgerinformation zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 07.10.2020 im Internet auf der Seite <link www.amt-barth.de/>www.amt-barth.de</link> veröffentlicht.