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Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Fuhlendorf für das Ferienhausgebiet „Am Vogelberg“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf hat in ihrer Sitzung am 05.10.2020 den Bebauungsplan Nr. 19 für das Ferienhausgebiet "Am Vogelberg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, beschlossen. Die Begründung der Satzung wurde gebillgt.

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 19 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 86 Landebauordnung (LBauO M-V) bekannt gemacht.

Die Satzung tritt mit Ende des Bekanntmachungszeitraumes in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der zugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) ab diesem Tage im Bauamt des Amtes Barth, Teergang 2, 18356 Barth, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft überd en Inhalt verlangen.

Veröffentlichungsvermerk: Die nachstehende Bekanntmachung wurde am 03.02.2021 im Internet auf der Seite www.amt-barth.de veröffentlicht.