Angelerlaubnis für die Küstengewässer M-V / Erteilung
Volltext
Erteilung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes M-V als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
formloser schriftlicher Antrag (auch per Fax oder E-Mail) oder persönliche Antragsstellung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
- Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
- Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00
Bearbeitungsdauer
- schriftlicher Antrag: max. 3 Tage
- persönliche Antragstellung: sofort
Hinweise (Besonderheiten)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7
Zuständige Stellen und Formulare
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung
Thierfelderstraße 18
18059
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.