Fischereiabgabe zahlen
Teaser
Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr.
Volltext
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
- bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
Formloser Antrag
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.
Sind Sie Angler/Freizeitfischer?
- Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
- Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"
Zuständige Stellen und Formulare
Bürgerinformation
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Priebe
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: martina.priebe@amt-barth.de - Herr Clausen
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: marcus.clausen@amt-barth.de
Dezernat LALLF 710
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.
Dezernat LALLF 710 - Fischereiverwaltung und -förderung
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.